- Auslandsniederlassung
- I. Allgemein:Grundeinheit eines grenzüberschreitend tätigen Unternehmens im Ausland, die keine eigenständige juristische Person verkörpert (⇡ internationale Mutter-Tochter-Beziehungen). Vorteile sind die geringeren formaljuristischen und steuerrechtlichen Auflagen, Nachteile u.a. der eingeschränkte Zugang zu den Kapitalmärkten und geringere Akzeptanz im Gastland im Vergleich zur rechtlich selbstständigen ⇡ Auslandstochtergesellschaft. A. können sich auf einzelne betriebliche Funktionen (z.B. Vertrieb) beschränken oder auch die gesamte betriebliche Funktionspalette (einschließlich Produktion) abdecken.- Gegensatz: ⇡ Auslandstochtergesellschaft.II. Außensteuerrecht:1. Qualifizierung: A. sind nach Außensteuergesetz steuerlich als ⇡ ausländische Betriebsstätten zu qualifizieren.- 2. Meldepflicht: Die Gründung und der Erwerb von A. muss den Finanzbehörden mitgeteilt werden (§ 138 AO).- 3. Einkünfte aus A. sowie das darin eingesetzte Vermögen bzw. die daran gehaltene Beteiligung unterliegen bei dem inländischen Stammhaus bzw. den inländischen Anteilseignern der ⇡ unbeschränkten Steuerpflicht.- 4. Zur Vermeidung oder Milderung der im Zusammenhang mit der Besteuerung im Ausland auftretenden ⇡ Doppelbesteuerung greifen verschiedene Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ein.
Lexikon der Economics. 2013.